ESG-Nachhaltigkeit

Unsere Welt verändert sich und muss sich verändern – und wir uns mit ihr

 

Die Vereinten Nationen formulierten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt zur Gestaltung dieser notwendigen Veränderungen – Sustainable Development Goals „SDG“. Auf dieser Grundlage wurden die EU Nachhaltigkeitsziele formuliert, denen der EU Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums mit den Elementen

  • Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft,
  • Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und
  • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit.

folgte.

Als Hinweise und Leitlinien zur Orientierung definierte die EU Kommission die sog. ESG Kriterien in Form der Taxonomie-Verordnung, die Teil des Aktionsplanes ist. ESG steht für Environmental Social Governance. Wörtlich übersetzt bedeutet dies „umweltbewusste, sozial-verantwortliche (Unternehmens-)Führung“. Es geht um die Art und Weise, wie wir in der Europäischen Union unseren wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen und unsere Unternehmen führen wollen.

Zeichen setzen.
Da mit der Herstellung und Nutzung von Immobilien erhebliche Energieverbräuche und CO2-Emissionen, aber auch erhebliche Kapitalströme verbunden sind, stehen Unternehmen, die sowohl Teil der Immobilienwirtschaft, aber auch Finanzmarktteilnehmer sind, in besonderer Verantwortung, einen Beitrag zu den oben genannten Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union zu leisten.

Wir, die Real Blue, sind ein solches Unternehmen.

fact sheet

aktiver Beitrag zur Erfüllung der EU Nachhaltigkeitsziele bzw. der UN Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt

Entwicklung zur „beneficial company“; positive Beiträge in den Bereichen „Environmental“, „Social“ und „Governance“

Unsere Welt verändert sich und muss sich verändern – und wir uns mit ihr

 

Die Vereinten Nationen formulierten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt zur Gestaltung dieser notwendigen Veränderungen – Sustainable Development Goals „SDG“. Auf dieser Grundlage wurden die EU Nachhaltigkeitsziele formuliert, denen der EU Aktionsplan zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums mit den Elementen

  • Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft,
  • Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement und
  • Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
    folgte.

Als Hinweise und Leitlinien zur Orientierung definierte die EU Kommission die sog. ESG Kriterien in Form der Taxonomie-Verordnung, die Teil des Aktionsplanes ist. ESG steht für Environmental Social Governance. Wörtlich übersetzt bedeutet dies „umweltbewusste, sozial-verantwortliche (Unternehmens-)Führung“. Es geht um die Art und Weise, wie wir in der Europäischen Union unseren wirtschaftlichen Aktivitäten nachgehen und unsere Unternehmen führen wollen.

Zeichen setzen.
Da mit der Herstellung und Nutzung von Immobilien erhebliche Energieverbräuche und CO2-Emmissionen, aber auch erhebliche Kapitalströme verbunden sind, stehen Unternehmen, die sowohl Teil der Immobilienwirtschaft, aber auch Finanzmarktteilnehmer sind, in besonderer Verantwortung einen Beitrag zu den oben genannten Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union zu leisten.

Wir, die Real Blue, sind ein solches Unternehmen.

  fact sheet

aktiver Beitrag zur Erfüllung der EU Nachhaltigkeitsziele bzw. der UN Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt

Entwicklung zur „beneficial company“; positive Beiträge in den Bereichen „Environmental“, „Social“ und „Governance“

Unsere Selbstverpflichtung

 

Die Real Blue nimmt die Gleichstellung der Geschlechter ernst. Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird an einigen Stellen die männliche Darstellungsform verwendet. Mit dieser Darstellung in der Schriftform sind alle Geschlechter (m/w/d) gleichberechtigt gemeint.

Die globalen Herausforderungen wie der Klimawandel, der demografische Wandel oder knapper werdende Ressourcen, erfordern ein Umdenken in der Art und Weise wie wirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen. Wir, die Real Blue sind uns bewusst, dass wir als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088, 27.11.2019; auch SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation) und als Teil der Immobilienwirtschaft in besonderer Verantwortung stehen, einen Beitrag zur Erreichung der EU Nachhaltigkeitsziele bzw. der UN Ziele für eine nachhaltige Entwicklung der Welt zu leisten.

In Anlehnung an den Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) sehen wir uns in den Clustern „Investieren“, „Betreiben & Vermieten“. Wir sind den nachfolgenden Grundsätzen verpflichtet: Für die Real Blue  bedeutet Nachhaltigkeit die universelle Zielvorgabe, mit der natürlichen Umwelt und den ökonomischen, sozialen und kulturellen Werten, auch im Hinblick auf künftige Generationen, verantwortlich und langfristig orientiert umzugehen und das Unternehmen gemäß einer entsprechenden Corporate ­Governance zu führen. Bezogen auf die Immobilie wird Nachhaltigkeit als unverzichtbares Qualitätsmerkmal anerkannt, das den gesamten Lebenszyklus und die gesamte Wertschöpfungskette umfasst. Sie soll zur Verbesserung des städtebaulichen und soziokulturellen Umfelds für die Menschen beitragen.

  • Wir sind uns der hohen Bedeutung der Immobilienwirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung bewusst und nehmen die damit verbundene gesellschaftliche Verantwortung an.
  • Die Prinzipien der Nachhaltigkeit sind integraler Bestandteil der Wertesysteme, Strategien und Strukturen unserer Unternehmen.
  • Wir orientieren uns bei der Festlegung und Verfolgung unserer kurz-, mittel- und langfristigen Ziele an Nachhaltigkeitsgrundsätzen.
  • Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen und die Auswahl unserer Geschäftspartner erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger Prinzipien.
  • Bei der Auswahl, Entwicklung, Fortbildung und Führung von Mitarbeitern lassen wir uns von den Grundsätzen der Nachhaltigkeit leiten.
  • Wir beziehen unsere Mitarbeiter aktiv in unser Bemühen um Nachhaltigkeit ein und wollen sie dafür begeistern.
  • Wir wollen die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffen, kontinuierliche Verbesserungen erreichen und damit Vorbild sein.
  • Wir veröffentlichen unsere Ziele, Maßnahmen, Aktivitäten und Fortschritte jährlich in Nachhaltigkeitsberichten oder in unseren Geschäftsberichten. Wir konzentrieren uns dabei auf nachprüfbare Fakten und operieren auf der Basis eines Branchenstandards, an dessen Verbreitung wir aktiv mitarbeiten.
  • Um die branchenweite Messbarkeit von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ermöglichen und Transparenz zu schaffen, stellen wir der Allgemeinheit und unabhängigen Instituten die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
  • Durch unsere Positionierung als nachhaltiges Unternehmen tragen wir dazu bei, die Orientierung an den Prinzipien der Nachhaltigkeit innerhalb und außerhalb der Immobilienwirtschaft zu verbreiten.

Für das Cluster „Investieren“:

  • Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Kriterium unserer Investitionsstrategie und des Due Diligence-Prozesses im Ankauf von Immobilien oder von indirekten Immobilienanlagen.
  • Wir veranlassen unsere Bestandsverwalter, Verbrauchsdaten in den Objekten und deren Veränderung regelmäßig zu erfassen und an uns zu berichten. Zudem werden Mindestziele zur jährlichen Verbesserung der Verbrauchsdaten mit den Verwaltern vereinbart und deren Erfüllung nachverfolgt.
  • Bei der Auswahl unserer Asset- und Property Manager sowie sonstiger Dienstleister bevorzugen wir Unternehmen, die sich explizit an Nachhaltigkeitsprinzipien orientieren und unsere Bestrebungen in dieser Hinsicht aktiv unterstützen.
  • Unsere Dienstleister werden verpflichtet, kurzfristig realisierbare Verbesserungen der Nachhaltigkeit in der Ausstattung bzw. im Betrieb der Bestandsimmobilien festzustellen und – wo wirtschaftlich sinnvoll – zu realisieren.
  • Wir sensibilisieren aktiv das Bewusstsein unserer Asset- und Property Manager, deren Mitarbeiter und unsere Mieter für den nachhaltigen Betrieb unserer Immobilien.
  • Wir versuchen sukzessive, Green Leases in unserem Portfolio einzuführen bzw. halten unsere Dienstleister an, diese verstärkt abzuschließen.
  • Wir lassen unsere Bestände auf Zertifizierungsfähigkeit untersuchen und im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren zertifizieren.
  • Bei Umbauten, größeren Instandhaltungsmaßnahmen und Neustrukturierungen im Bestand veranlassen wir unsere Dienstleister, deutliche Verbesserungen der Nachhaltigkeit zu erzielen.
  • Wir tauschen uns regelmäßig mit anderen Bestandshaltern über Erfahrungen und Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Nachhaltigkeit in den Portfolios aus und sorgen für mehr Transparenz in der Branche.

NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGEN

Offenlegungen gem. der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“; „Offenlegungsverordnung“)
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 (sog. „Offenlegungsverordnung; SFDR“) gelten für Finanzmarktteilnehmer erweiterte Transparenzpflichten im Hinblick auf den Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken. Diese nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten sehen u. a. Offenlegungen auf der Internetseite vor. Dies gilt sowohl auf Ebene des Unternehmens bzw. Finanzmarktteilnehmers als auch auf Ebene des Finanzproduktes, sofern dieses ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigt bzw. eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt. Nachfolgende Veröffentlichungen beziehen sich auf die aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Offenlegungen gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Offenlegungsverordnung.

 

Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Artikel 3 SFDR)
Nach Art. 3 der Offenlegungsverordnung ist die Real Blue in ihrer Eigenschaft als Verwalterin alternativer Investmentfonds verpflichtet ihre Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Ihren Investitionsentscheidungsprozessen offen zu legen. Unter “Nachhaltigkeitsrisiko” ist i.d.R. ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Die Real Blue ist gegenüber ihren Anlegern verpflichtet, keine unnötigen Risiken einzugehen und generell nur Risiken in Kauf zu nehmen, die sie als beherrschbar oder unvermeidlich ansieht und die zur Erreichung der Anlageziele erforderlich sind. Bei alternativen Investitionsmöglichkeiten bevorzugt die Real Blue dementsprechend stets die Investition, die jeweils mit einem geringeren Risiko verbunden ist. Die Sicherstellung und Überwachung der Risikotragfähigkeit und der jeweils festgelegten Anlagegrenzen erfolgt im Rahmen der von der Real Blue eingerichteten Prozesse und Systeme.

Zur ganzheitlichen Risikostrategie zählt explizit auch der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne Artikel 2 Absatz 22 der Verordnung (EU) 2019/2088. Das bedeutet, dass die Real Blue im Rahmen von Investitionsentscheidungen neben anderen Aspekten auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Gegenstand der Risikomanagementprozesse der KVG, d.h. investmentspezifische Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen des internen Kontrollsystems identifiziert, überwacht und gesteuert. Über interne Prozesse, Verfahren und Methoden wird sichergestellt, dass eine adäquate Berücksichtigung dieser Risiken jederzeit gegeben ist. Nachhaltigkeitsrisiken werden beispielsweise im Rahmen von Due Diligence-Prozessen beim Ankauf überprüft und anschließend fortlaufend über den gesamten Lebenszyklus der Vermögensgegenstände bzw. des Finanzprodukts analysiert und überwacht.

Unter Berücksichtigung der erheblichen Energieverbräuche und CO2-Emissionen bei der Herstellung und Nutzung von Immobilien steht insbesondere der Bereich Klima und Umwelt (Environmental) für die Real Blue im Fokus. Der Immobiliensektor ist speziell den Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt, also potenziellen transitorischen Risiken sowie physischen Risiken ausgesetzt.

Zu den physischen Risiken gehören u.a. Extremwetterereignisse und deren Folgen (Hitze- und Trockenperioden, steigende Temperaturen, verstärkte Waldbrandgefahr, Überflutungen, Stürme etc.) sowie langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen (z. B. Niederschlagshäufigkeit, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg). Durch derartige physische Risiken können auch Immobilien erheblich im Wert gemindert, beschädigt oder auch gänzlich zerstört werden.

Zu den transitorischen Risiken gehören u.a. die Risiken, die sich aus der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft (und damit ggf. einhergehender Verteuerung und/oder Verknappung fossiler Energieträger) ergeben können. So können bspw. politische Maßnahmen zu einer Verteuerung von Energiepreisen oder auch hohen Investitionskosten aufgrund erforderlicher Sanierung von Immobilien führen, z. B. aufgrund von nationalen oder internationalen Gesetzgebungen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden. Transitorische Risiken können sich auch in einem Nachfragerückgang nach emissionsintensiven Immobilien realisieren.

Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können ein erhebliches Nachhaltigkeitsrisiko darstellen, soweit die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der Immobilie eingeflossen ist.

Neben den individuellen Parametern der Anlagestrategien der Finanzprodukte wird im Rahmen von Investitionsentscheidungen unter anderem auch der Einfluss von Risikoindikatoren einschließlich der Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, in dem diese in Relation zu anderen entscheidungsrelevanten Faktoren, wie dem Ankaufspreis und der zu erwartenden Rendite gesetzt werden. Dies kann unter Umständen auch dazu führen, dass eine Investitionsentscheidung negativ ausfällt, d.h. z.B. ein Vermögensgegenstand nicht erworben wird.

 

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4 SFDR)
Bei nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren handelt es sich um nachteilige Auswirkungen insbesondere auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, (sog. „Principal Adverse Impacts“ – PAI”). Im Zusammenhang mit der Auflage von Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen – einschließlich taxonomiekonformer Investitionen – tätigen, ist der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nach Artikel 2 Nr. 17 der EU Offenlegungsverordnung maßgeblich. Das bedeutet, für diese Produkte sind Angaben zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Finanzprodukts erforderlich. Insofern wird die Real Blue in ihrer Eigenschaft als Verwalterin alternativer Investmentfonds eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren veröffentlichen.

Mit der Veröffentlichung der finalen technischen Regulierungsstandards („RTS“) zur Konkretisierung der EU Offenlegungsverordnung besteht weitgehende rechtliche Sicherheit über die genauen Anforderungen an die Messung und Ausweisung von Nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Real Blue wird entsprechend dieser Standards über die relevanten Nachhaltigkeits­indikatoren für nachteilige Auswirkungen bei Investitionen in Immobilien berichten und diese zuvor bei ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen.

Die Veröffentlichung der „PAI“ ist maßgeblich von der Verfügbarkeit relevanter Informationen abhängig. Es kann derzeit nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die erforderlichen Daten für alle Vermögensgegenstände, in welche die Real Blue investiert, in ausreichendem Umfang und in der erforderlichen Qualität verfügbar sind. Die Real Blue wird sich daher nach besten Kräften bemühen, über zusätzliche Klimaindikatoren und andere umweltbezogene Indikatoren bei Investitionen in Immobilien zu berichten, sofern eine verlässliche Datengrundlage zu diesen Indikatoren besteht und sinnvoll über diese berichtet werden kann. Die Real Blue wird hierzu entsprechende Prozesse auf Ebene der KVG implementieren und laufend fortentwickeln.

 

Einklang der Vergütungspolitik mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 SFDR)
Die Geschäftsleitung der Real Blue hat sich und ihre Mitarbeiter verpflichtet, die EU-Nachhaltigkeitsziele konsequent zu verfolgen und einen Beitrag zu Erfüllung dieser Ziele zu leisten. Dies spiegelt sich auch in der Geschäftsstrategie der Gesellschaft wider. Gemeinsam mit ihrer Muttergesellschaft ist die Real Blue bestrebt, sich zur „beneficial company“ zu entwickeln und positive Beiträge in den Bereichen „E“ Environmental, „S“ Social und „G“ Governance zu leisten. Die Vergütungspolitik der Real Blue als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verfolgt im Sinne des Risikomanagements das Ziel, die Übernahme vermeidbarer Risiken bzw. die Schaffung von falschen Anreizen zu verhindern. Daher stehen Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang mit der Vergütungspolitik der Real Blue und sind ein Bestandteil bei der Ermittlung der leistungsabhängigen variablen Vergütung der Mitarbeiter.

Angaben zur Vergütungspolitik
Wir sind dazu verpflichtet, Vergütungsgrundsätze nach § 37 KAGB festzulegen. Dabei bestimmen sich die Anforderungen an das Vergütungssystem näher nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-RL).

Unsere Vergütungspolitik verfolgt im Sinne des Risikomanagements das Ziel, die Übernahme vermeidbarer Risiken bzw. die Schaffung entsprechender Anreize zu verhindern.
Wir haben das „Equal Pay“-Prinzip implementiert: Gleiches Gehalt für gleiche Arbeit. Unsere Vergütungspolitik berücksichtigt jederzeit

  • die Interessen der Anleger,
  • ist erfolgs- und marktorientiert
  • sowie an der Geschäftsstrategie ausgerichtet und berücksichtigt die Interessen der Stakeholder.

Wir überprüfen unsere Vergütungspolitik jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben – und passen diese bei Bedarf an.

Komformitätserklärung
Die Vergütungspolitik und -praxis der Real Blue richtet sich an den Grundsätzen des §37 KABG aus – unter Berücksichtigung der Anforderungen an das Vergütungssystem nach Anhang II der Richtlinie 2011/61/EU (AIFMD) sowie nach Artikel 14a Absatz 2 und Artikel 14b Absatz 1, 3 und 4 der Richtlinie 2009/65/EG (OGAW-RL).

Die Gesellschaft hat hierzu eine Vergütungsrichtlinie erlassen. In dieser Richtlinie sind die Grundsätze der Vergütungspolitik und ihre praktische Umsetzung verschriftlicht.

§1 der Vergütungsrichtlinie
regelt die Grundsätze der Vergütungspolitik und zielt darauf ab, die die Übernahme vermeidbarer Risiken bzw. die Schaffung entsprechender Anreize zu verhindern. Die Vergütungspolitik der Real Blue berücksichtigt jederzeit

  • die Interessen der Anleger,
  • ist erfolgs- und marktorientiert
  • sowie an der Geschäftsstrategie ausgerichtet und berücksichtigt die Interessen der Stakeholder.

§ 2 der Vergütungsrichtlinie
regelt die Vergütungsverwaltung und den Vergütungsausschuss. Die Real Blue verzichtet auf die Einrichtung eines Vergütungsausschusses – aufgrund der merkmalsbildenden Kriterien hierzu.

§ 3 der Vergütungsrichtlinie
regelt die Identifizierung von Risikoträgern im Sinne Rz. 18 der ESMA Guidelines, benennt das Verfahren zur Identifikation und die identifizierten Mitarbeiter-Gruppen.

§ 4 der Vergütungsrichtlinie
beschreibt die Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems als Instrument der praktischen Umsetzung der Vergütungspolitik der Real Blue.

§ 5 der Vergütungsrichtlinie
regelt abschließend das Vergütungssystem der Gesellschaft. In diesem sind die Grundsätze für die Gewährung von variablen Gehaltsbestandteilen detailliert beschrieben.

Die Vorgaben des §37 KAGB über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis werden eingehalten.

Unser aktueller Vergütungsbericht