IMpact investing: Wie sehen artikel-9-immobilienfonds in der praxis aus?

Erste Artikel-9-Fonds zeigen, wie Impact-Investing funktioniert 

Bislang ist nur eine Handvoll Impact-Fonds für Institutionelle am Markt
Noch keine Privatanlegerfonds aufgelegt
Fokus auf Energiegewinnung an bzw. in der Immobilie und Energieeffizienz
Fonds setzen auf Aufrüstung von Bestandsimmobilien bzw. Manage-to-ESG
Die Zinswende macht das Umfeld für Impact-Fonds schwieriger

Hamburg, den 2. Dezember 2022 – Seit rund einem Jahr werden erste Impact-Immobilienfonds – also Fonds, die die strengen Nachhaltigkeits- anforderungen nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung erfüllen – nach deutschem Recht aufgelegt. Bislang sind die Fonds institutionellen Investoren vorbehalten, Fonds für Privatanleger gibt es derzeit noch nicht. Die Auflage von Impact-Fonds ist mit erheblichem Aufwand verbunden: Sollen ökologische Impact-Ziele erreicht werden, müssen umfangreiche Maßnahmen an den Immobilien vorgenommen werden. Dazu zählt u.a. die Energiegewinnung vor Ort, die Energiespeicherung, die energetische Optimierung und die CO2-Vermeidung. Einige Fonds verfolgen die Strategie, Bestandsimmobilien zu kaufen und diese dann in Sachen ESG zu optimieren. Der Grund: Neubau ist besonders ressourcenintensiv, in Bestandsimmobilien ist dagegen bereits viel CO2 gebunden. Wichtig ist ebenfalls die Wiederverwendung der Baumaterialien. Fokussiert sich ein Fonds auf soziale Impact-Ziele, sind diese leichter zu erreichen. Die aktuelle Zinswende macht das Umfeld für Impact-Fonds schwieriger, da derzeit viele Investoren abwarten. Mittelfristig wird das Thema jedoch deutlich an Fahrt gewinnen. Allein die momentanen Energiepreise werden das Thema weiter befeuern. Auch von regulatorischer Seite ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. Erste Neuerungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Dies sind die Kernergebnisse der Online-Pressekonferenz „Impact-Investing: Wie sehen Artikel-9-Immobilienfonds in der Praxis aus?“, an der Hannah Dellemann, Teamleiterin ESG bei der INTREAL, Christean Schmidt, Head of Sustainability bei PALMIRA CAPITAL PARTNERS, Ralph Andermann, Geschäftsführer von WEALTHCORE, und Prof. Dr. Robert Göötz, Geschäftsführer der Real Blue KVG, teilnahmen.

Bei sozialen Kriterien ist es einfach, den Impact-Status zu erhalten 

Prof. Dr. Robert Göötz beantwortete in seinem Vortrag die Frage, wie Impact-Investing mit Pflegeimmobilien funktioniert: „Bei Pflege- und Gesundheitsimmobilien ist es vergleichsweise einfacher, einen Impact-Status zu erreichen, da jedes ausgesuchte Objekt einen Beitrag zu mehr sozialer Nachhaltigkeit leistet. Ein Beispiel ist, wenn es in einem Landkreis eine Unterdeckung von Pflegeheimplätzen gibt, und Fondsobjekte helfen, die Unterdeckung abzubauen. Wir empfehlen bei Fonds die Fokussierung auf ein einzelnes Impact-Ziel – also im Fall von Pflegeimmobilien auf soziale Ziele – und keine parallele Verfolgung von mehreren Impact-Zielen, da sonst Zielkonflikte entstehen können.“

Das bedeute jedoch nicht, dass bei Pflegeimmobilien keine ökologischen Ziele verfolgt würden. „Es müssen ökologische Sekundärziele festgelegt werden, die allerdings nicht zwingend zu einem ökologischen Impact führen. Ein Beispiel für ein Sekundärziel ist, dass eine Immobilie zu keinem Zeitpunkt den Klimapfad des Weltklimarates (IPCC) verletzt“, erklärt Prof. Göötz.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier zum Download: