2025 / Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 („RTS-SFDR“) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1288 („SFDR“)

 

Stand: 30.06.2025

 

Zusammenfassung (Art. 5 DVO (EU) 2022/2018)

Finanzmarktteilnehmer

Name:            Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH

LEI:                  391200XD3SLI809UV315

 

Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der von der Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH verwalteten AIFs.

Bezugszeitraum

Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Zusammenfassung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen

Im Berichtszeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH ausschließlich AIFs mit Investitionen in Immobilien verwaltet. Für Investitionen in Immobilien berücksichtigt die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH für die Beurteilung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen die Pflichtindikatoren „fossile Brennstoffe“ (Indikator Tabelle 1, Nr. 17 DVO (EU) 2022/2018) und „Energieeffizienz“ (Indikator Tabelle 1, Nr. 18 DVO (EU) 2022/2018) sowie als zusätzlichen Indikator den Wahlindikator „Energieverbrauch“ (Indikator Tabelle 2, Nr. 19 DVO (EU) 2022/2018).

Zum 31.12.2024 hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH keine Investitionen in Immobilien getätigt, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen (Indikator Tabelle 1, Nr. 17).

Zur Ermittlung des Anteils der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz (Indikator Tabelle 1, Nr. 18) hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH die EPC-Klasse für Nichtwohngebäude, für die in Deutschland keine Energieaufwandsklassen in den Energieausweisen angegeben ist, nach der „BVI-Methode“ ermittelt. Der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz beläuft sich zum 31.12.2024 auf 1,86%. In die Bewertung wurden rund 96,73 % des Immobilienportfolios einbezogen; für rund 3,27 % des Immobilienportfolios lagen keine hinreichenden Angaben für die Beurteilung vor.

Die Intensität des Energieverbrauchs (Indikator Tabelle 2, Nr. 19) hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH auf Grundlage der jeweils für die Gebäude gültigen Energieausweise vorgenommen. Für Wohngebäude für die in Deutschland kein Stromverbrauch in den Energieausweisen angegeben sind, hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH den jeweils für den technisch-funktionalen Betrieb des Gebäudes anfallenden Verbrauch anhand von Vergleichswerten (Benchmark) geschätzt. Den so ermittelten Energieverbrauch hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH in Relation zur Energiebezugsfläche gesetzt. Zum 31.12.2024 beläuft sich die Intensität des Energieverbrauchs auf 0,000070 GWh pro Quadratmeter und Jahr (70,00 kWh/m2 Jahr). In die Bewertung wurden rund 96,73 % des Immobilienportfolios einbezogen; für rund 3,27 % des Immobilienportfolios lagen keine hinreichenden Angaben für die Beurteilung vor.

Indikatoren für die Bereiche „Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ nach Art. 6, Abs. 1, b) Del. VO (EU) 2022/1288 sind für Investitionen in Immobilien nicht vorgesehen. Darüber hinaus berücksichtigt die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH keine zusätzlichen Indikatoren nach Art. 6, Abs. 1, c) Del. VO (EU) 2022/1288.

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