2026 / Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 („RTS-SFDR“) zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1288 („SFDR“)
Stand: 30.06.2026
Zusammenfassung (Art. 5 DVO (EU) 2022/2018)
Finanzmarktteilnehmer
Name: Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH
LEI: 391200XD3SLI809UV315
Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren der von der Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH verwalteten AIFs.
Bezugszeitraum
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025.
Zusammenfassung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen
Im Berichtszeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH ausschließlich AIFs mit Investitionen in Immobilien verwaltet. Für Investitionen in Immobilien berücksichtigt die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH für die Beurteilung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen die Pflichtindikatoren „fossile Brennstoffe“ (Indikator Tabelle 1, Nr. 17 DVO (EU) 2022/2018) und „Energieeffizienz“ (Indikator Tabelle 1, Nr. 18 DVO (EU) 2022/2018) sowie als zusätzlichen Indikator den Wahlindikator „Energieverbrauch“ (Indikator Tabelle 2, Nr. 19 DVO (EU) 2022/2018).
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 1/8Zum 31.12.2025 hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH keine Investitionen in Immobilien getätigt, die im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Lagerung, dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen (Indikator Tabelle 1, Nr. 17).
Zur Ermittlung des Anteils der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz (Indikator Tabelle 1, Nr. 18) hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH die EPC-Klasse für Nichtwohngebäude, für die in Deutschland keine Energieaufwandsklassen in den Energieausweisen angegeben ist, nach der „BVI-Methode“ ermittelt. Der Anteil der Investitionen in Immobilien mit schlechter Energieeffizienz beläuft sich zum 31.12.2025 auf 6,01 %. In die Bewertung wurden rund 99,15 % des Immobilienportfolios einbezogen; für rund 0,85 % des Immobilienportfolios lagen keine hinreichenden Angaben für die Beurteilung vor.
Die Intensität des Energieverbrauchs (Indikator Tabelle 2, Nr. 19) hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH auf Grundlage der jeweils für die Gebäude gültigen Energieausweise ermittelt. Den in den Energieausweisen ausgewiesenen Energiebedarf bzw. Energieverbrauch hat die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH in Relation zur jeweiligen Energiebezugsfläche gesetzt. Eine ergänzende Erhebung oder Schätzung nicht in den Energieausweisen enthaltener mieterseitiger Energieverbräuche erfolgte im Berichtszeitraum nicht, da hierfür keine hinreichend belastbaren objektspezifischen Daten, Schätzwerte oder geeigneten Benchmarks vorlagen. Die ausgewiesene Intensität des Energieverbrauchs bildet daher ausschließlich die auf Grundlage der Energieausweise ermittelten Werte ab.
Zum 31.12.2025 beläuft sich die Intensität des Energieverbrauchs auf 0,000171 GWh pro Quadratmeter und Jahr (171,22 kWh/m2 Jahr). In die Bewertung wurden rund 99,15 % des Immobilienportfolios einbezogen; für rund 0,85 % des Immobilienportfolios lagen keine hinreichenden Angaben für die Beurteilung vor. Indikatoren für die Bereiche „Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ nach Art. 6, Abs. 1, b) Del. VO (EU) 2022/1288 sind für Investitionen in Immobilien nicht vorgesehen. Darüber hinaus berücksichtigt die Real Blue Kapitalverwaltungs-GmbH keine zusätzlichen Indikatoren nach Art. 6, Abs. 1, c) Del. VO (EU) 2022/1288.